Satzung

Satzung

Des Verbandes der ehemaligen Studierenden des Bundesfachzentrum Metall und Technik und Technikakademie - Northeim  Dezember 1952 ( i.d.F. vom 15. März 1964-  19.März 1966- 15. März 1969- 23. Oktober 1971 und 19. Mai 1984 v. 15. 04.1994 v. 15.11.1997 v.10.11.2012)

§1 Der Verband ist ein Zusammenschluss ehem. Studierender des Bundesfachzentrum Metall und Technik und Technikakademie - Northeim 

§2 Der Verband strebt einen fachlichen und gesellschaftlichen Austausch seiner Mitglieder und die Aufrechterhaltung der Verbindung mit den beiden Instituten, den Schulträgern und dem Studierendenausschuss an.

§3 Der Verband hat seinen Sitz in Northeim.

§4 Ordentliches Mitglied kann jeder werden, der das Bundesfachzentrum Metall und Technik oder die Technikakademie in Northeim  besucht hat, oder dort beschäftigt ist oder war.

§5 Ehrenmitglieder werden von der Hauptversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder ernannt.

§6 Die Aufnahme erfolgt auf Antrag. Der Vorstand beschließt über die Aufnahme.

§7 Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils in den Hauptversammlungen festgelegt. Er ist im Voraus fällig und jeweils zum 1.April  auf eines der Konten des Verbandes zu überweisen. Ist ein Abrufauftrag erteilt, erfolgt der Abruf jeweils im ersten Vierteljahr des Abrufzeitraumes.
Ist der fällige Betrag ganz oder teilweise nicht bezahlt, so wird für jede Mahnung- außer Porto- eine Gebühr erhoben.

§8 Die Mitgliedschaft erlischt
     a) durch den Tod,
     b) durch schriftliche Austrittserklärung einem Vorstandsmitglied gegenüber,
     c) durch einen Hauptversammlungsbeschluss, der eine ¾ Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder
         erfordert.
Der Ausscheidende verliert jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.- Vor der Beschlussfassung ist das betr. Mitglied persönlich oder der von ihm bestellte Vertreter zu hören. Der Antrag auf Ausschluss ist allen Mitgliedern durch den Vorstand zwei Monate vor der Beschlussfassung zuzustellen.- Der Antrag ist auch bei Ausbleiben des Mitglieds oder des Stellvertreters beschlussreif.

§9  Die Leitung des Verbandes liegt in den Händen des Vorstandes. Er setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu 3 Beisitzer. Der Vorstand wird in geheimer Wahl, mit einfacher Stimmmehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Die Vorstandswahlen erfolgen zu jeder Hauptversammlung. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

§9a Zur Unterstützung der Verbandsarbeit wird ein Geschäftsführer/in bestellt.

§10 Die Hauptversammlungen finden im Wechsel von zwei bis drei Jahren statt.

§11 Außerordentliche Versammlungen können vom Vorstand oder auf Antrag von 25 Prozent aller ordentlichen Mitglieder einberufen werden.

§12 Die Hauptversammlung ist, sofern keinen anderen Bestimmungen  der Satzung anzuwenden sind, nach Zugang der Einladung und Bekanntgabe der vollen Tagesordnung an die Mitglieder mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.
Die Einladung zur Hauptversammlung muss mindestens vier Wochen vor der Versammlung zugestellt werden.

§13 Außerordentliche Mitglieder haben in der Hauptversammlung beratende Stimme und Antragsrecht.

§14 Satzungsänderungen können nur von der Hauptversammlung von 4/5 der anwesenden ordentlichen Mitglieder vorgenommen werden, wenn ein dahingehender Antrag einen Monat vor der Hauptversammlung allen ordentlichen Mitgliedern zugegangen ist.

§15 Der Vorstand gibt einen Jahresbericht sowie nach Ablauf mehrerer Jahre Mitgliederverzeichnisse heraus. Neuaufnahmen von Mitgliedern werden mit jeder Verbandsmitteilung bekanntgegeben.

§16 Über die Auflösung des Verbandes entscheidet eine Mitgliederversammlung. In der Einladung zur Mitgliederversammlung muss das Ziel zur Auflösung angekündigt werden. Die Auflösung  ist unabhängig von den erschienenen Mitgliedern und wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Sollte es zur Auflösung kommen geht das gesamte Verbandskapital als Spende an das Bundesfachzentrum Northeim und kann für verschiedene Projekte genutzt werden.

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